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Kammergericht Berlin / Focus

 



>> In der Sache "Focus"/Gröllmann bezweifelt
das Gericht eine IM-Tätigkeit Gröllmanns

17. April 2008

"Wir haben nicht die Absicht, alle weißzuwaschen, aber in dem Fall können wir die Zweifel nicht überwinden." So sah das Gericht Zweifel an einer IM-Tätigkeit der Schauspielerin Gröllmann. Das Verfahren steht mit anderen Verfahren wegen der Klarnamen-Nennung von Stasi-Mitarbeitern oder IM in keinem Zusammenhang. Das Gericht gründet die Entscheidung unter dem Vorsitz des Richters Neuhaus auf nicht belegten Beweisen. So gibt es weder handschriftliche Berichte von Frau Gröllmann noch eine Verpflichtungserklärung. Das Gericht habe sich die Entscheidung nicht leicht genacht. Es gab wohl auch nach den Richtlinien des MfS eine Zusammenarbeit ohne Verpflichtungserklärung, was aber als Ausnahme anzusehen sei.

Zur Vorgeschichte
Der Schauspieler Ulrich Mühe (der u.a. durch den Film: "Das Leben der Anderen" sehr bekannt ist) hatte in einem Magazin des "Focus" seiner Ex-Frau eine Zusammenarbeit mit der Stasi vorgeworfen. Frau Gröllmann setzte das Verbot einer Weiterverbreitung des Interviews durch. Dagegen klagte der "Focus", weil er hier auch grundlegende Fragen der Benennung von Stasi-Mitarbeitern und IM in der Berichterstattung tangiert sah. Inzwischen sind Ulrich Mühe und Frau Gröllmann verstorben. Frau Gröllmann wir nun durch ihren letzten Ehemann vertreten. Das Gericht führt aus, das viele Fragen nicht geklärt werden können. Es verwies auch darauf, das eine Verdachtsberichterstattung zulässig sei, jedoch auch die Gegenargumente deutlich gewichtet werden müssen.

Die Partei von Frau Gröllmann wird durch die Kanzlei Dr. Gysi/Lange vertreten, der "Focus" durch die Kanzlei Prof. Schweizer & Kollegen. Das Gericht will am Freitag nachmittag seine Entscheidung bekanntgeben. Der Anwalt des "Focus" Marcus Herrmann führte aus, das sich bei einer Klageabweisung der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen muss, weil so viele Rechtsfragen ungeklärt bleiben, die mit der Nutzung der Stasi-Akten verbunden sind (siehe auch Interview rechts).

Martin Sachse

 

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Video: Martin Sachse 4.2008
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Rechtsanwalt Marcus M. Herrmann
für den Focus im Kammergericht Berlin

 

 

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